Nein, ein Fahrradträger (oder auch die BackBox) wird rechtlich gesehen als eine Ladung betrachtet. Für diese Ladung ist keine ABE oder TÜV-Abnahme vorgesehen.
Alle relevanten Daten die das Hecktragesystem betreffen (EG-Genehmigungsnummer, Voraussetzung Stützlast AHK, max. Zuladung usw.), finden Sie auf dem Typenschild-Aufkleber direkt am Hecktragesystem. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.